Rechtssatz RS0128726
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128726
Entscheidungsdatum
20.12.2012
Rechtssatz
Ein bloß verkehrsbedingtes Anhalten eines Kraftfahrzeugs auf der Autobahn ohne Hinzutreten besonderer Umstände wie etwa Schleudern oder Unkontrollierbarkeit begründet keine außergewöhnliche Betriebsgefahr iSv § 9 Abs 2 EKHG.Ein bloß verkehrsbedingtes Anhalten eines Kraftfahrzeugs auf der Autobahn ohne Hinzutreten besonderer Umstände wie etwa Schleudern oder Unkontrollierbarkeit begründet keine außergewöhnliche Betriebsgefahr iSv Paragraph 9, Absatz 2, EKHG.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 170/12g
Entscheidungstext OGH 20.12.2012 2 Ob 170/12g
Beisatz: Andernfalls müsste eine solche selbst bei einem auch auf Autobahnen häufig vorkommenden Anhalten im Zuge einer Verkehrsstockung angenommen werden. (T1)
Bem: Mit detaillierter Auflistung der Judikatur zum Thema: Kfz-Stillstand-Betriebsgefahr. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128726
Zuletzt aktualisiert am
04.06.2013
Dokumentnummer
JJR_20121220_OGH0002_0020OB00170_12G0000_001