Rechtssatz RS0128733
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128733
Entscheidungsdatum
29.08.2017
Rechtssatz
Eine Kreditvereinbarung, die ab einer bestimmten Kursschwankung eine automatische Konvertierung in eine andere Währung vorsieht, ohne dabei auf eine konkrete Erfüllungsgefährdung des Kreditgebers abzustellen, verstößt gegen § 6 Abs 2 Z 3 KSchG.Eine Kreditvereinbarung, die ab einer bestimmten Kursschwankung eine automatische Konvertierung in eine andere Währung vorsieht, ohne dabei auf eine konkrete Erfüllungsgefährdung des Kreditgebers abzustellen, verstößt gegen Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 3, KSchG.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 22/12t
Entscheidungstext OGH 24.01.2013 2 Ob 22/12t
Beisatz: Hier: Ab Kursschwankung von 15 %. (T1)
Bem: Vgl 8 Ob 49/12g - Verbandsprozess. (T2); Veröff: SZ 2013/8
- 5 Ob 9/13d
Entscheidungstext OGH 17.12.2013 5 Ob 9/13d
Auch; Beisatz: Durch die hier zudem noch zeitlich unbefristet ausgeschlossene Einspruchsmöglichkeit des Bankkunden, die einer Unwiderruflichkeit des Konvertierungsauftrags gleichkommt, wird das sachlich ohnedies nicht zu rechtfertigende Missverhältnis der Rechtspositionen der Vertragsparteien noch weiter verstärkt. (T3)
- 6 Ob 228/16x
Entscheidungstext OGH 29.08.2017 6 Ob 228/16x
Schlagworte
Stop-loss-Limit
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128733
Zuletzt aktualisiert am
08.11.2017
Dokumentnummer
JJR_20130124_OGH0002_0020OB00022_12T0000_007