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Rechtssatz RS0128763

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0128763

Geschäftszahl

12Os100/12s

Entscheidungsdatum

07.03.2013

Rechtssatz

Eine bereits erfolgte Schadensgutmachung ist ‑ als Nachtatverhalten ‑ allenfalls geeignet den Schuldgehalt zu reduzieren. Das Fehlen einer Wiedergutmachung kann demgegenüber die Schuldgewichtung nicht zum Nachteil des Angeklagten verschieben, zumal eine Restitutionsmaßnahme regelmäßig erst im Zuge einer Diversion initiiert wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128763

Im RIS seit

06.06.2013

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2013

Dokumentnummer

JJR_20130307_OGH0002_0120OS00100_12S0000_002