Rechtssatz RS0128778
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128778
Entscheidungsdatum
21.02.2013
Rechtssatz
Durch die Einbeziehung der in § 1 Abs 2 lit b KFG genannten Fahrzeuge in die Haftpflicht des Fachverbands der Versicherungsunternehmungen werden geradezu typischerweise Unfälle auf einem Betriebsgelände, damit aber auch „innerbetriebliche Unfälle“ erfasst.Durch die Einbeziehung der in Paragraph eins, Absatz 2, Litera b, KFG genannten Fahrzeuge in die Haftpflicht des Fachverbands der Versicherungsunternehmungen werden geradezu typischerweise Unfälle auf einem Betriebsgelände, damit aber auch „innerbetriebliche Unfälle“ erfasst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128778
Zuletzt aktualisiert am
24.06.2013
Dokumentnummer
JJR_20130221_OGH0002_0020OB00089_12W0000_002