Rechtssatz RS0128780
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128780
Entscheidungsdatum
29.04.2025
Rechtssatz
Ein Fahrzeug wird als ortsgebundene Kraftquelle (Arbeitsmaschine) verwendet, wenn seine Fahrbarkeit durch Einrichtungen (etwa Auslegestützen), die seine Fortbewegung blockieren, vorübergehend aufgehoben wird und es in einer artfremden, mit den typischen Funktionen des Fahrzeugs in keinem Zusammenhang stehenden Weise eingesetzt wird.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 89/12w
Entscheidungstext OGH 21.02.2013 2 Ob 89/12w
Beisatz: Hier: Elektrohubstapler in fahrzeugtypischer Vorwärtsbewegung - keine ortsgebundene Kraftquelle. (T1)
- 7 Ob 37/19w
Entscheidungstext OGH 28.08.2019 7 Ob 37/19w
Beisatz: Hier: Verwendung eines Staplerteleskoparms samt Arbeitskorb zur Kirschenernte. (T2)
- 2 Ob 153/24z
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 29.04.2025 2 Ob 153/24z
Beisatz: Hier: Fertigbeton wurde von einem Betonmischfahrzeug über eine Rutsche in den Trichter eines Betonpumpenfahrzeugs geleitet und von diesem durch einen Schlauch zur Schalsteinmauer gepumpt. (T3)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128780
Zuletzt aktualisiert am
10.06.2025
Dokumentnummer
JJR_20130221_OGH0002_0020OB00089_12W0000_004