Rechtssatz RS0128782
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128782
Entscheidungsdatum
24.01.2013
Rechtssatz
Stehen einem Unternehmer mehrere gemeinsame Vertragspartner gegenüber, kann diesen teils Unternehmer‑, teils Verbrauchereigenschaft zukommen und ist daher diese Eigenschaft jeweils im Einzelfall zu prüfen. Enthält das Rechtsgeschäft Bestimmungen, die mit Verbrauchern nicht vereinbart werden dürfen, so sind diese dem Vertragspartner gegenüber, der als Verbraucher zu qualifizieren ist, unwirksam.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128782
Zuletzt aktualisiert am
24.06.2013
Dokumentnummer
JJR_20130124_OGH0002_0020OB00154_12D0000_001