Rechtssatz RS0128814
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128814
Entscheidungsdatum
24.01.2013
Rechtssatz
Eine Klausel, wonach bei Nichtnutzung eines Flugcoupons in der angegebenen Reihenfolge, ein Aufpreis für die tatsächlich beabsichtigte Reiseroute verrechnet wird, ist sachlich gerechtfertigt, soweit sie nur jene Fälle umfasst, in denen der Fluggast von vornherein die Nutzung eines von mehreren Flügen eines Kombinationsangebots beabsichtigt und so das Tarifsystem bewusst umgeht.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 164/12i
Entscheidungstext OGH 17.12.2012 4 Ob 164/12i
Beisatz: Soweit diese Klausel jedoch auch Kunden belastet, die zunächst das Kombinationsangebot nutzen wollten und sich erst später - etwa wegen des Versäumens oder der Verspätung eines Zubringerfluges oder wegen einer Änderung ihrer Reisepläne - anders entschließen, ist sie gröblich benachteiligend. (T1)
- 2 Ob 182/12x
Entscheidungstext OGH 24.01.2013 2 Ob 182/12x
Auch; Beis wie T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128814
Zuletzt aktualisiert am
09.07.2013
Dokumentnummer
JJR_20121217_OGH0002_0040OB00164_12I0000_001