Rechtssatz RS0128848
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128848
Entscheidungsdatum
23.05.2013
Norm
Allgemeine Bedingungen für die Berufshaftpflichtversicherung für Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler 05/2007
ABGB §914 IIIh
Rechtssatz
Nach Art 6.3.4.1 AVB ist eine schwerpunktmäßig steuerberatende Tätigkeit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.Nach Artikel 6 Punkt 3 Punkt 4 Punkt eins, AVB ist eine schwerpunktmäßig steuerberatende Tätigkeit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 43/13v
Entscheidungstext OGH 23.05.2013 7 Ob 43/13v
Beisatz: Hier: Der Schwerpunkt des Auftrags lag gerade nicht darin, Vermögen aufzubauen, zu sichern oder zu erhalten, sondern darin, im Rahmen der bereits seit Jahren erfolgten steuerlichen Betreuung in der Beratung über eine konkrete Veranlagung zur Erreichung des bestmöglichen Steuervorteils unter Zugrundelegung der individuellen finanziellen und steuerlichen Verhältnisse des Mandanten. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128848
Zuletzt aktualisiert am
29.07.2013
Dokumentnummer
JJR_20130523_OGH0002_0070OB00043_13V0000_001