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Rechtssatz RS0128880

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0128880

Geschäftszahl

2Ob152/12k

Entscheidungsdatum

07.05.2013

Rechtssatz

Kommt es bei einer Sonderkonstellation, in der die Umkehrschleife einer Straßenbahn zumindest teilweise innerhalb eines Baustellenbereichs verläuft, zu wechselseitigen Behinderungen, so ist gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich, die sich nach den gerade vorherrschenden Verhältnissen richten muss. Unter diesen Umständen ist es auch nicht von entscheidender Bedeutung, ob und welche Normen der StVO zur Anwendung gelangen, insbesondere ob das Verhalten eines LKW-Lenkers, der Baumaterial für die Gleisbauarbeiten zu liefern und abzuladen hatte, eher nach Paragraph 23, Absatz eins, oder nach Paragraph 28, Absatz 2, StVO oder nach keiner dieser Bestimmungen zu beurteilen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128880

Im RIS seit

14.08.2013

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2013

Dokumentnummer

JJR_20130507_OGH0002_0020OB00152_12K0000_001