Rechtssatz RS0128901
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128901
Entscheidungsdatum
25.04.2013
Rechtssatz
Bezieht sich eine Stop-Loss-Order auf alle „Aktien“ (Zertifikate) im Wertpapierdepot eines Bankkunden, so kann diese Order nur dahin verstanden werden, dass sie auch die - laut Kauforder vom selben Tag - neu zuzukaufenden Zertifikate umfasste und nicht nur diejenigen, die sich im „Zeitpunkt der Auftragserteilung“ im Depot befunden hatten. Bei einer solchen Order ist nicht auf den Zeitpunkt der Erteilung derselben, sondern auf jenen ihres Wirksamwerdens mit Erreichen des Kurslimits abzustellen.
Schlagworte
Stop Loss Order
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128901
Zuletzt aktualisiert am
01.09.2015
Dokumentnummer
JJR_20130425_OGH0002_0020OB00074_12I0000_003