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Rechtssatz RS0128901

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0128901

Geschäftszahl

2Ob74/12i

Entscheidungsdatum

25.04.2013

Rechtssatz

Bezieht sich eine Stop-Loss-Order auf alle „Aktien“ (Zertifikate) im Wertpapierdepot eines Bankkunden, so kann diese Order nur dahin verstanden werden, dass sie auch die - laut Kauforder vom selben Tag - neu zuzukaufenden Zertifikate umfasste und nicht nur diejenigen, die sich im „Zeitpunkt der Auftragserteilung“ im Depot befunden hatten. Bei einer solchen Order ist nicht auf den Zeitpunkt der Erteilung derselben, sondern auf jenen ihres Wirksamwerdens mit Erreichen des Kurslimits abzustellen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 74/12i
    Entscheidungstext OGH 25.04.2013 2 Ob 74/12i
    Veröff: SZ 2013/42

Schlagworte

Stop Loss Order

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128901

Im RIS seit

19.08.2013

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2015

Dokumentnummer

JJR_20130425_OGH0002_0020OB00074_12I0000_003