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Rechtssatz RS0128913×

Rechtssatz RS0128913

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0128913

Geschäftszahl

8ObS2/13x; 8ObS3/13v

Entscheidungsdatum

29.04.2013

Rechtssatz

Nach den maßgeblichen Wertungen des IESG kann eine freiwillige rechtsgeschäftliche Verfügung über den Gesellschaftsanteil, auch wenn sie im Außenverhältnis wirksam zum Verlust der Verfügungsmacht führt, beim Treuhandverhältnis den Verlust der Anspruchsberechtigung nicht verhindern. Dies gilt auch, wenn ein Gesellschafter seinen Geschäftsanteil freiwillig an eine Stiftung überträgt, deren einziger Zweck wiederum in seiner Versorgung liegt. Auch wenn er sich damit im Außenverhältnis seiner Gesellschafterstellung begeben hat, besteht im Innenverhältnis aufgrund der Versorgungsberechtigung aus dem Geschäftsanteil und dessen Erträgnissen eine aufrechte Bindung. Dies wir durch den Umstand noch verstärkt, dass der Arbeitnehmer - etwa durch den von ihm abhängigen Beirat - mittelbar auf die Geschäftsführung der Stiftung Einfluss nehmen kann.

Entscheidungstexte

  • 8 ObS 2/13x
    Entscheidungstext OGH 29.04.2013 8 ObS 2/13x
  • 8 ObS 3/13v
    Entscheidungstext OGH 29.04.2013 8 ObS 3/13v

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128913

Im RIS seit

20.08.2013

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2013

Dokumentnummer

JJR_20130429_OGH0002_008OBS00002_13X0000_001