Rechtssatz RS0128956
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128956
Entscheidungsdatum
18.05.2021
Rechtssatz
Eine Klausel ist gemäß § 6 Abs 3 KSchG intransparent, wenn die primär als Gegenleistung für die Einräumung der Nutzungsberechtigung geforderte Zahlung mit einem Begriff umschrieben wird, dem die Bedeutung einer Sicherstellung zukommt, womit der Entgeltcharakter der Zahlung nicht mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht wird.Eine Klausel ist gemäß Paragraph 6, Absatz 3, KSchG intransparent, wenn die primär als Gegenleistung für die Einräumung der Nutzungsberechtigung geforderte Zahlung mit einem Begriff umschrieben wird, dem die Bedeutung einer Sicherstellung zukommt, womit der Entgeltcharakter der Zahlung nicht mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht wird.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 90/13f
Entscheidungstext OGH 19.06.2013 7 Ob 90/13f
Beisatz: Hier: Klauseln eines Anbieters von Flüssiggas-Propan, mit denen gegen Zahlung einer „Kaution“ das Recht zur Nutzung eines Flüssiggasbehälters eingeräumt wurde, wobei je nach Nutzungsdauer die „Kaution“ nur teilweise zurückgezahlt werden sollte. (T1)
- 1 Ob 201/20w
Entscheidungstext OGH 18.05.2021 1 Ob 201/20w
Vgl; Beisatz: Hier: AGB eines Edelmetallhandelsunternehmens [Klausel 2]. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128956
Zuletzt aktualisiert am
18.08.2021
Dokumentnummer
JJR_20130619_OGH0002_0070OB00090_13F0000_001