Rechtssatz RS0129004
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129004
Entscheidungsdatum
29.08.2013
Rechtssatz
Das „Erlöschen“ des Baurechts wegen qualifizierten Zahlungsverzugs iSd § 4 Abs 2 BauRG führt noch nicht zum Untergang der dinglichen Position des Bauberechtigten, sondern begründet nur einen Löschungstitel. Ist eine Löschung nicht erfolgt, kann der Bauberechtigte von einem titellos benützenden Dritten Räumung und Zahlung eines Benützungsentgelts verlangen.Das „Erlöschen“ des Baurechts wegen qualifizierten Zahlungsverzugs iSd Paragraph 4, Absatz 2, BauRG führt noch nicht zum Untergang der dinglichen Position des Bauberechtigten, sondern begründet nur einen Löschungstitel. Ist eine Löschung nicht erfolgt, kann der Bauberechtigte von einem titellos benützenden Dritten Räumung und Zahlung eines Benützungsentgelts verlangen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129004
Zuletzt aktualisiert am
26.01.2016
Dokumentnummer
JJR_20130829_OGH0002_0010OB00090_13M0000_001