Rechtssatz RS0129006
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129006
Entscheidungsdatum
24.07.2013
Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Dienstleistung eines Vertragsbediensteten im Rahmen einer Dienstbeschreibung iSd § 39a BO 1994 ist - wie sich aus § 39a zweiter Satz BO 1994 ergibt - auch das Ausmaß von Krankenständen beachtlich. Bei einer auf "sehr gut" lautenden Dienstbeschreibung ist daher trotz überdurchschnittlicher Krankenstände von einer sehr guten Dienstleistung auszugehen, sodass bei Vorliegen der entsprechenden Mindestverwendungsdauer die Voraussetzungen für eine Überstellung in die nächsthöhere Verwendungsgruppe erfüllt sind.Bei der Beurteilung der Dienstleistung eines Vertragsbediensteten im Rahmen einer Dienstbeschreibung iSd Paragraph 39 a, BO 1994 ist - wie sich aus Paragraph 39 a, zweiter Satz BO 1994 ergibt - auch das Ausmaß von Krankenständen beachtlich. Bei einer auf "sehr gut" lautenden Dienstbeschreibung ist daher trotz überdurchschnittlicher Krankenstände von einer sehr guten Dienstleistung auszugehen, sodass bei Vorliegen der entsprechenden Mindestverwendungsdauer die Voraussetzungen für eine Überstellung in die nächsthöhere Verwendungsgruppe erfüllt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129006
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2013
Dokumentnummer
JJR_20130724_OGH0002_009OBA00009_13H0000_001