Rechtssatz RS0129106
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129106
Entscheidungsdatum
16.10.2013
Rechtssatz
Eine Vertragsbestimmung, die dem Kreditgeber die Möglichkeit einer ‑ wenn auch an die Einhaltung einer an sich angemessenen Kündigungsfrist gebundenen ‑ Kündigung eines befristeten Kreditverhältnisses ohne Grund einräumt, ist gröblich benachteiligend nach § 879 Abs 3 ABGB.Eine Vertragsbestimmung, die dem Kreditgeber die Möglichkeit einer ‑ wenn auch an die Einhaltung einer an sich angemessenen Kündigungsfrist gebundenen ‑ Kündigung eines befristeten Kreditverhältnisses ohne Grund einräumt, ist gröblich benachteiligend nach Paragraph 879, Absatz 3, ABGB.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 154/13t
Entscheidungstext OGH 16.10.2013 7 Ob 154/13t
Bem: Siehe nunmehr auch § 990 ABGB idF DaKRÄG (BGBl I Nr 28/2010), der hier noch nicht anwendbar war. (T1);
Veröff: SZ 2013/93
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129106
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2016
Dokumentnummer
JJR_20131016_OGH0002_0070OB00154_13T0000_001