Rechtssatz RS0129176
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129176
Entscheidungsdatum
30.10.2018
Rechtssatz
Liegt ein Mischbetrieb im Sinne des § 9 Abs 3 ArbVG vor, dann verdrängt ein für die Arbeitnehmer des wirtschaftlich maßgeblichen Betriebsbereichs anzuwendender gesatzter Kollektivvertrag in analoger Anwendung des § 9 Abs 3 ArbVG einen für die Arbeitnehmer des wirtschaftlich untergeordneten Bereichs geltenden Kollektivvertrag.Liegt ein Mischbetrieb im Sinne des Paragraph 9, Absatz 3, ArbVG vor, dann verdrängt ein für die Arbeitnehmer des wirtschaftlich maßgeblichen Betriebsbereichs anzuwendender gesatzter Kollektivvertrag in analoger Anwendung des Paragraph 9, Absatz 3, ArbVG einen für die Arbeitnehmer des wirtschaftlich untergeordneten Bereichs geltenden Kollektivvertrag.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129176
Zuletzt aktualisiert am
04.12.2018
Dokumentnummer
JJR_20131126_OGH0002_009OBA00091_13T0000_001