Rechtssatz RS0129264
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129264
Entscheidungsdatum
16.12.2013
Rechtssatz
Die Verbrauchereigenschaft einer im Ausland wohnhaften oder ansässigen ausländischen Schiedsvertragspartei nach § 617 ZPO ist nach österreichischem Recht zu beurteilen. Dies schließt allerdings nicht aus, ausländische Rechtsträger im Hinblick auf ihre Ausgestaltung und die Ähnlichkeit zu vom österreichischen Gesetzgeber als Unternehmer eingestuften juristischen Personen in Analogie zu § 2 UGB auch für Zwecke des § 617 ZPO als Unternehmer zu qualifizieren.Die Verbrauchereigenschaft einer im Ausland wohnhaften oder ansässigen ausländischen Schiedsvertragspartei nach Paragraph 617, ZPO ist nach österreichischem Recht zu beurteilen. Dies schließt allerdings nicht aus, ausländische Rechtsträger im Hinblick auf ihre Ausgestaltung und die Ähnlichkeit zu vom österreichischen Gesetzgeber als Unternehmer eingestuften juristischen Personen in Analogie zu Paragraph 2, UGB auch für Zwecke des Paragraph 617, ZPO als Unternehmer zu qualifizieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129264
Zuletzt aktualisiert am
12.02.2016
Dokumentnummer
JJR_20131216_OGH0002_0060OB00043_13M0000_003