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Rechtssatz RS0129270×

Rechtssatz RS0129270

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0129270

Geschäftszahl

8Ob112/13y

Entscheidungsdatum

29.11.2013

Rechtssatz

Es ist nicht sittenwidrig, die Mitgliedschaft zu einem Verein von einem bestimmten Wohnsitz abhängig zu machen und diese bei Verlegung des Wohnsitzes („Aussiedeln“) automatisch erlöschen zu lassen. Im Fall einer solchen Regelung in den Statuten muss zwischen dem Wohnsitz und der örtlichen Tätigkeit des Vereins ein sachlicher Zusammenhang bestehen.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 112/13y
    Entscheidungstext OGH 29.11.2013 8 Ob 112/13y
    Beisatz: Geänderte Statuten sind auf Sachverhalte anzuwenden, die nach der entsprechenden Beschlussfassung verwirklicht wurden. (T1); Veröff: SZ 2013/118

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129270

Im RIS seit

12.03.2014

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2016

Dokumentnummer

JJR_20131129_OGH0002_0080OB00112_13Y0000_001