Rechtssatz RS0129270
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129270
Entscheidungsdatum
29.11.2013
Rechtssatz
Es ist nicht sittenwidrig, die Mitgliedschaft zu einem Verein von einem bestimmten Wohnsitz abhängig zu machen und diese bei Verlegung des Wohnsitzes („Aussiedeln“) automatisch erlöschen zu lassen. Im Fall einer solchen Regelung in den Statuten muss zwischen dem Wohnsitz und der örtlichen Tätigkeit des Vereins ein sachlicher Zusammenhang bestehen.
Entscheidungstexte
- 8 Ob 112/13y
Entscheidungstext OGH 29.11.2013 8 Ob 112/13y
Beisatz: Geänderte Statuten sind auf Sachverhalte anzuwenden, die nach der entsprechenden Beschlussfassung verwirklicht wurden. (T1); Veröff: SZ 2013/118
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129270
Zuletzt aktualisiert am
12.02.2016
Dokumentnummer
JJR_20131129_OGH0002_0080OB00112_13Y0000_001