Rechtssatz RS0129272
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129272
Entscheidungsdatum
29.11.2013
Rechtssatz
Sind freie und zu besetzende Arbeitsplätze vorhanden, obliegt es dem Dienstgeber, den betroffenen Vertragsbediensteten ihrer Qualifikation entsprechende Arbeitsplätze unter Hinweis auf die sonst erforderliche Kündigung anzubieten, wobei dieses Anbot unter Hinweis auf die sonst erforderliche Kündigung zu erfolgen hat. Erforderlichenfalls ist auch die Zustimmung des Betriebsrats zu einer entsprechenden Versetzung einzuholen, wobei eine in anderen Fällen verweigerte Zustimmung oder eine generelle ablehnende Haltung des Betriebsrats zu derartigen Versetzungen an dieser Verpflichtung des Dienstgebers nichts ändert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129272
Zuletzt aktualisiert am
12.02.2016
Dokumentnummer
JJR_20131129_OGH0002_008OBA00008_13D0000_001