Rechtssatz RS0129305
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129305
Entscheidungsdatum
21.05.2013
Rechtssatz
Materielle oder „de‑facto“ Enteignungen, das sind Eigentumsbeschränkungen, die den Eigentümer wirtschaftlich ebenso wie eine formelle Enteignung beeinträchtigen (darunter Entzug des Eigentums), sind zwar nach Art 1 des 1. ZP zur EMRK erheblich. Die Wertminderung einer Liegenschaft im Ausmaß von 20 % wirkt sich für den Eigentümer nicht wie eine entschädigungslose formelle Enteignung aus.Materielle oder „de‑facto“ Enteignungen, das sind Eigentumsbeschränkungen, die den Eigentümer wirtschaftlich ebenso wie eine formelle Enteignung beeinträchtigen (darunter Entzug des Eigentums), sind zwar nach Artikel eins, des 1. ZP zur EMRK erheblich. Die Wertminderung einer Liegenschaft im Ausmaß von 20 % wirkt sich für den Eigentümer nicht wie eine entschädigungslose formelle Enteignung aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129305
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2015
Dokumentnummer
JJR_20130521_OGH0002_0010OB00056_13M0000_004