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Rechtssatz RS0129328

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0129328

Geschäftszahl

6Ob37/14f

Entscheidungsdatum

13.03.2014

Rechtssatz

Das in Paragraph 3, Ziffer eins, ÜbG normierte Gleichbehandlungsgebot würde verletzt, wenn es dem Bieter gestattet wäre, bloß einzelnen Aktionären zu einem nicht bloß symbolischen Kaufpreis den Ausstieg aus der Zielgesellschaft zu ermöglichen. Dadurch wären die Vermögensinteressen der Minderheitsaktionäre gefährdet, die nicht im Weg eines Pflichtangebots aussteigen können und weiterhin das Risiko eines Misserfolgs einer Sanierung tragen müssen. Das Gleichbehandlungsgebot zielt darauf ab, dass der Bieter die Minderheitsaktionäre im Vergleich zum veräußernden Kernaktionär wirtschaftlich gleich behandelt und ihnen einen Ausstieg zu denselben Kondition ermöglicht.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 37/14f
    Entscheidungstext OGH 13.03.2014 6 Ob 37/14f
    Beisatz: Hier: Nach den festgestellten Verhältnissen des zu entscheidenden Falls, in dem die Bieterin nur dem Kernaktionär zu einem nicht unwesentlichen Abfindungsbetrag den Ausstieg aus der Zielgesellschaft ermöglichte, ist die Anordnung der Stellung eines Pflichtangebots zur Vermeidung der Gefährdung der Vermögensinteressen der Minderheitsaktionäre erforderlich. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129328

Im RIS seit

10.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2014

Dokumentnummer

JJR_20140313_OGH0002_0060OB00037_14F0000_001