Rechtssatz RS0129348
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129348
Entscheidungsdatum
06.03.2014
Rechtssatz
Das Gesetz lässt die Beendigung der Geschäftsführerfunktion durch Erklärung gegenüber der Alleingesellschafterin ausdrücklich zu (§ 16a GmbHG).Das Gesetz lässt die Beendigung der Geschäftsführerfunktion durch Erklärung gegenüber der Alleingesellschafterin ausdrücklich zu (Paragraph 16 a, GmbHG).
Entscheidungstexte
- 12 Os 156/13b
Entscheidungstext OGH 06.03.2014 12 Os 156/13b
Beisatz: Der zurückgetretene Geschäftsführer kann, aber muss das Erlöschen der Vertretungsbefugnis nicht zur Eintragung im Firmenbuch anmelden (§ 17 Abs 2 GmbHG). Funktion und Tätigkeit des Geschäftsführers sind voneinander zu unterscheiden. (T1)
Beisatz: Die Eintragung im Firmenbuch ist zum Schutz des guten Glaubens Dritter im geschäftlichen Verkehr bestimmt. Für die Frage allfälliger strafrechtlicher Haftung als Geschäftsführer kommt es dagegen auf den Stand des Firmenbuchs nicht an. (T2)
Schlagworte
Rücktritt; Scheingeschäftsführer; faktischer Geschäftsführer
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129348
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2014
Dokumentnummer
JJR_20140306_OGH0002_0120OS00156_13B0000_001