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Rechtssatz RS0129348

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0129348

Geschäftszahl

12Os156/13b

Entscheidungsdatum

06.03.2014

Rechtssatz

Das Gesetz lässt die Beendigung der Geschäftsführerfunktion durch Erklärung gegenüber der Alleingesellschafterin ausdrücklich zu (Paragraph 16 a, GmbHG).

Entscheidungstexte

  • 12 Os 156/13b
    Entscheidungstext OGH 06.03.2014 12 Os 156/13b
    Beisatz: Der zurückgetretene Geschäftsführer kann, aber muss das Erlöschen der Vertretungsbefugnis nicht zur Eintragung im Firmenbuch anmelden (§ 17 Abs 2 GmbHG). Funktion und Tätigkeit des Geschäftsführers sind voneinander zu unterscheiden. (T1)
    Beisatz: Die Eintragung im Firmenbuch ist zum Schutz des guten Glaubens Dritter im geschäftlichen Verkehr bestimmt. Für die Frage allfälliger strafrechtlicher Haftung als Geschäftsführer kommt es dagegen auf den Stand des Firmenbuchs nicht an. (T2)

Schlagworte

Rücktritt; Scheingeschäftsführer; faktischer Geschäftsführer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129348

Im RIS seit

25.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2014

Dokumentnummer

JJR_20140306_OGH0002_0120OS00156_13B0000_001