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Rechtssatz RS0129369

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0129369

Geschäftszahl

7Ob14/14f

Entscheidungsdatum

26.02.2014

Rechtssatz

Eine ca. 35m² große, auf allen Seiten abgeschlossene und überdachte "Terrasse" erfüllt die Voraussetzungen des "Ausgangs ins Freie" nicht.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 14/14f
    Entscheidungstext OGH 26.02.2014 7 Ob 14/14f
    Beisatz: Unter dem Begriff „Ausgang ins Freie“ kann nach allgemeinem Sprachgebrauch nur verstanden werden, dass der Kranke die Möglichkeit haben soll, tatsächlich unter freien Himmel, das heißt vor allem ohne zusätzliche Begrenzung nach oben zu treten und zumindest entsprechend Platz zu haben, um sich ‑ seinem Zustand angemessen ‑ frei zu bewegen. (T1); Veröff: SZ 2014/18

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129369

Im RIS seit

08.05.2014

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2016

Dokumentnummer

JJR_20140226_OGH0002_0070OB00014_14F0000_001