Rechtssatz RS0129369
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129369
Entscheidungsdatum
26.02.2014
Rechtssatz
Eine ca. 35m² große, auf allen Seiten abgeschlossene und überdachte "Terrasse" erfüllt die Voraussetzungen des "Ausgangs ins Freie" nicht.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 14/14f
Entscheidungstext OGH 26.02.2014 7 Ob 14/14f
Beisatz: Unter dem Begriff „Ausgang ins Freie“ kann nach allgemeinem Sprachgebrauch nur verstanden werden, dass der Kranke die Möglichkeit haben soll, tatsächlich unter freien Himmel, das heißt vor allem ohne zusätzliche Begrenzung nach oben zu treten und zumindest entsprechend Platz zu haben, um sich ‑ seinem Zustand angemessen ‑ frei zu bewegen. (T1); Veröff: SZ 2014/18
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129369
Zuletzt aktualisiert am
01.03.2016
Dokumentnummer
JJR_20140226_OGH0002_0070OB00014_14F0000_001