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Rechtssatz RS0129454

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0129454

Geschäftszahl

10ObS21/14g

Entscheidungsdatum

25.03.2014

Rechtssatz

Eine an den Paragraphen 4 und 5 Absatz 5, KBGG orientierte systematische Interpretation des Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins, KBGG in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 3, KBGG) ergibt eindeutig den Schluss, dass unter „Kalendermonaten mit Anspruch auf Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes (Anspruchszeitraum)“ nur ein Zeitraum gemeint sein kann, der das zuletzt geborene Kind betrifft, für das ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht; hingegen haben Bezugszeiträume für ein früher geborenes Kind, für das kein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld mehr besteht, außer Betracht zu bleiben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129454

Im RIS seit

24.07.2014

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2014

Dokumentnummer

JJR_20140325_OGH0002_010OBS00021_14G0000_001