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Rechtssatz RS0129489

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0129489

Geschäftszahl

16Ok10/13

Entscheidungsdatum

26.06.2014

Rechtssatz

Nach der gesetzlichen Vorgabe des Paragraph 11, Absatz 3, Ziffer 3, VerpackVO liegt kein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vor, wenn sich ein Entsorgungsunternehmen von seinen Vertragspartnern das vertragliche Recht zur Einsichtnahme in deren verpackungsrelevante und für die Ermittlung des Lizenzentgelts maßgeblichen Bücher und Schriften einräumen lässt, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm gemeldeten Packstoffmengen überprüfen zu können, sofern es nicht zu Prüfungshandlungen ermächtigt wird, die die Konditionen hinsichtlich Entgelte pro Kilo Verpackungen oder die Aufwendungen für Lizenzentgelte betreffen, die Mitbewerbern geleistet werden.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 10/13
    Entscheidungstext OGH 26.06.2014 16 Ok 10/13

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129489

Im RIS seit

20.08.2014

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2014

Dokumentnummer

JJR_20140626_OGH0002_0160OK00010_1300000_001