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Rechtssatz RS0129520×

Rechtssatz RS0129520

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0129520

Geschäftszahl

10ObS15/14z

Entscheidungsdatum

19.05.2014

Rechtssatz

Durch die Schutzbestimmung des Paragraph 287, Absatz 10 a, BSVG wird gewährleistet, dass bei Erfüllung von Anspruchsvoraussetzungen in einem Kalenderjahr der stufenweisen Anhebung der besonderen Mindestversicherungszeit der Pensionsanspruch erhalten bleibt. Gewahrt bleibt durch die Wahrungsbestimmung des Paragraph 287, Absatz 10 a und Absatz 13 b, BSVG jeweils der Anspruch des Versicherten etwa auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer, wenn er zu einem früheren Zeitpunkt die dafür bestehenden Voraussetzungen mit Ausnahme der Aufgabe der Erwerbstätigkeit erfüllte, aber mit dem Pensionsantritt noch zuwartete. Nicht gewahrt bleiben aber durch diese Bestimmungen die Parameter für die Ermittlung der Höhe des Leistungsanspruchs (eine ausdrückliche Wahrungsbestimmung hinsichtlich der anzuwendenden Steigerungspunkte enthält etwa Paragraph 287, Absatz 13, BSVG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129520

Im RIS seit

09.09.2014

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2014

Dokumentnummer

JJR_20140519_OGH0002_010OBS00015_14Z0000_001