Rechtssatz RS0129531
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129531
Entscheidungsdatum
15.07.2014
Rechtssatz
Die Klausel "Hiermit anerkenne ich die Richtigkeit dieser fälligen Forderung in der Höhe von EUR (...) zuzüglich vereinbarter Zinsen. Es ist mir leider nicht möglich, den Betrag in einem zu zahlen. Daher ersuche ich Sie, mir die Zahlung in monatlichen Raten in der Höhe von EUR ... zum jeweils ... des Monats, beginnend mit ..., durch Übersendung einer schriftlichen Bestätigung zu genehmigen." in den AGB eines Inkassounternehmens verstößt gegen § 6 Abs 3 KSchG.Die Klausel "Hiermit anerkenne ich die Richtigkeit dieser fälligen Forderung in der Höhe von EUR (...) zuzüglich vereinbarter Zinsen. Es ist mir leider nicht möglich, den Betrag in einem zu zahlen. Daher ersuche ich Sie, mir die Zahlung in monatlichen Raten in der Höhe von EUR ... zum jeweils ... des Monats, beginnend mit ..., durch Übersendung einer schriftlichen Bestätigung zu genehmigen." in den AGB eines Inkassounternehmens verstößt gegen Paragraph 6, Absatz 3, KSchG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129531
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014
Dokumentnummer
JJR_20140715_OGH0002_0100OB00028_14M0000_002