Rechtssatz RS0129532
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129532
Entscheidungsdatum
15.07.2014
Rechtssatz
Die Klausel "Ich kann binnen einer Woche ab Erhalt der Bestätigung von dieser Ratenvereinbarung zurücktreten, ein Absenden der Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist genügt." in einem Vertragsformblatt, mit dem ein Inkassounternehmen Verbrauchern einen Zahlungsaufschub anbietet, verstößt gegen § 12 VKrG.Die Klausel "Ich kann binnen einer Woche ab Erhalt der Bestätigung von dieser Ratenvereinbarung zurücktreten, ein Absenden der Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist genügt." in einem Vertragsformblatt, mit dem ein Inkassounternehmen Verbrauchern einen Zahlungsaufschub anbietet, verstößt gegen Paragraph 12, VKrG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129532
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014
Dokumentnummer
JJR_20140715_OGH0002_0100OB00028_14M0000_003