Rechtssatz RS0129534
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129534
Entscheidungsdatum
21.02.2017
Rechtssatz
Für die Anwendbarkeit des § 28a KSchG kommt es nicht darauf an, dass der konkrete innerstaatliche Rechtsakt in Umsetzung einer im Anhang der RL 98/27/EG aufgezählten Richtlinie gesetzt wurde, sondern darauf, dass er in den Anwendungsbereich einer der Richtlinien fällt.Für die Anwendbarkeit des Paragraph 28 a, KSchG kommt es nicht darauf an, dass der konkrete innerstaatliche Rechtsakt in Umsetzung einer im Anhang der RL 98/27/EG aufgezählten Richtlinie gesetzt wurde, sondern darauf, dass er in den Anwendungsbereich einer der Richtlinien fällt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129534
Zuletzt aktualisiert am
08.03.2017
Dokumentnummer
JJR_20140715_OGH0002_0100OB00028_14M0000_005