Rechtssatz RS0129544
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129544
Entscheidungsdatum
17.07.2014
Rechtssatz
Das Wahlrecht der Kunden nach § 100 Abs 1 TKG steht einer vom Unternehmer einseitig mit Vertragsformblatt vorgenommenen Umstellung der Abrechnung von Papier- auf elektronische Rechnung auch dann entgegen, wenn Kunden diese Umstellung durch einen Widerspruch abwenden können.Das Wahlrecht der Kunden nach Paragraph 100, Absatz eins, TKG steht einer vom Unternehmer einseitig mit Vertragsformblatt vorgenommenen Umstellung der Abrechnung von Papier- auf elektronische Rechnung auch dann entgegen, wenn Kunden diese Umstellung durch einen Widerspruch abwenden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129544
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014
Dokumentnummer
JJR_20140717_OGH0002_0040OB00117_14F0000_001