Rechtssatz RS0129550
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129550
Entscheidungsdatum
25.06.2014
Rechtssatz
Ausführliche Darstellung der Lehre zu den Auswirkungen gesellschaftsrechtlicher Spaltungs- und Verschmelzungsvorgänge auf die einem Rechtsvertreter erteilte Vollmacht.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 233/13y
Entscheidungstext OGH 25.06.2014 2 Ob 233/13y
Beisatz: Hier: Zuordnung einer Schiabfahrt mit Lift als Betriebsgegenstand samt den damit im Zusammenhang stehenden Haftungen laut Spaltungs- und Übernahmsvertrag zur übernehmenden Gesellschaft. Das damit zusammenhängende Vollmachtsverhältnis ist mangels Anwendbarkeit des § 1023 ABGB nicht als im Zweifel erloschen anzusehen (Übergang auf den neuen Rechtsträger). (T1);
Veröff: SZ 2014/61
Schlagworte
Gesamtrechtsnachfolge, juristische Person, Auftrag
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129550
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2016
Dokumentnummer
JJR_20140625_OGH0002_0020OB00233_13Y0000_001