Rechtssatz RS0129561
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129561
Entscheidungsdatum
26.06.2014
Rechtssatz
Um sich auf das Benachteiligungsverbot des § 53a BDG stützen zu können, muss der Kläger konkret und nachvollziehbar darlegen, inwieweit er benachteiligt wurde.Um sich auf das Benachteiligungsverbot des Paragraph 53 a, BDG stützen zu können, muss der Kläger konkret und nachvollziehbar darlegen, inwieweit er benachteiligt wurde.
Entscheidungstexte
- 8 ObA 1/14a
Entscheidungstext OGH 26.06.2014 8 ObA 1/14a
Beisatz: Hier: Dem klagenden Vertragslehrer wurde die Verpflichtung zur Ausübung der Werkstättenleitung nicht mehr übertragen und es fehlten sonstige Anhaltspunkte dafür, wie sich diese Maßnahme angesichts des übrigen Inhalts der Lehrfächerverteilung in Rechtsansprüchen des Klägers niederschlug. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129561
Zuletzt aktualisiert am
22.09.2014
Dokumentnummer
JJR_20140626_OGH0002_008OBA00001_14A0000_001