Rechtssatz RS0129637
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129637
Entscheidungsdatum
28.08.2014
Rechtssatz
Zum Schutz der Anleger, denen gegenüber Wertpapierdienstleistungen erbracht wurden, sah § 20 WAG 1996 entweder eine Mindestkapitalausstattung des Unternehmens oder den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vor. § 20 WAG 1996 stellt insoweit ein Schutzgesetz zugunsten der Anleger dar.Zum Schutz der Anleger, denen gegenüber Wertpapierdienstleistungen erbracht wurden, sah Paragraph 20, WAG 1996 entweder eine Mindestkapitalausstattung des Unternehmens oder den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vor. Paragraph 20, WAG 1996 stellt insoweit ein Schutzgesetz zugunsten der Anleger dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129637
Zuletzt aktualisiert am
13.10.2014
Dokumentnummer
JJR_20140828_OGH0002_0060OB00032_14W0000_002