Rechtssatz RS0129659
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129659
Entscheidungsdatum
21.08.2014
Rechtssatz
Die Tragweite der Exekutionsbewilligung ist, auch wenn sie in Rechtskraft erwächst, auf die nach § 63 EO in den Exekutionsbewilligungsbeschluss aufzunehmenden Angaben beschränkt. Die Rechtskraft der Exekutionsbewilligung hat aber keinen Einfluss auf den Inhalt des betriebenen Anspruchs, für den allein der Exekutionstitel maßgebend ist (So schon 3 Ob 48/95).Die Tragweite der Exekutionsbewilligung ist, auch wenn sie in Rechtskraft erwächst, auf die nach Paragraph 63, EO in den Exekutionsbewilligungsbeschluss aufzunehmenden Angaben beschränkt. Die Rechtskraft der Exekutionsbewilligung hat aber keinen Einfluss auf den Inhalt des betriebenen Anspruchs, für den allein der Exekutionstitel maßgebend ist (So schon 3 Ob 48/95).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129659
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2014
Dokumentnummer
JJR_20140821_OGH0002_0030OB00125_14Z0000_001