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Rechtssatz RS0129663

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0129663

Geschäftszahl

6Ob98/14a; 6Ob137/18t

Entscheidungsdatum

31.08.2018

Norm

PSG §33

Rechtssatz

Nach Paragraph 33, Absatz 3, PSG hat der Stiftungsvorstand die Änderung der Stiftungsurkunde zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. Hat er Bedenken, etwa hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit des Stifters bei der Änderung der Stiftungsurkunde oder gegen die (rechtliche) Zulässigkeit der Eintragung, darf er sich eine eigenständige Beurteilung dieser Frage nicht anmaßen, indem er die Antragstellung unterlässt; diese Beurteilung würde nämlich keinerlei Kontrolle unterliegen. Der Stiftungsvorstand hat vielmehr einen Antrag auf Eintragung der Änderung beim Firmenbuchgericht zu stellen und diesem seine Bedenken unverzüglich mitzuteilen. Diesem obliegt es dann, die Bedenken in einem geordneten Verfahren zu prüfen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 98/14a
    Entscheidungstext OGH 28.08.2014 6 Ob 98/14a
    Beisatz: siehe bereits 6 Ob 233/09x (T1)
  • 6 Ob 137/18t
    Entscheidungstext OGH 31.08.2018 6 Ob 137/18t

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129663

Im RIS seit

27.10.2014

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2018

Dokumentnummer

JJR_20140828_OGH0002_0060OB00098_14A0000_001