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Rechtssatz RS0129664

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0129664

Geschäftszahl

6Ob35/14m

Entscheidungsdatum

17.09.2014

Rechtssatz

Zuschüsse sind „freiwillige“ zusätzliche Leistungen einzelner Gesellschafter, die auf einem allgemeinen schuldrechtlichen und nicht auf einem gesellschaftsvertraglichen Verpflichtungsgrund beruhen. Zuschüsse werden in der Regel spontan vereinbart, um aufgetretene Verluste zu decken. Sie fließen ebenso wie Nachschüsse in das Vermögen der Gesellschaft und sind gegebenenfalls unter den Kapitalrücklagen zu verbuchen. Zuschüsse unterscheiden sich von Nachschüssen dadurch, dass deren Erbringung regelmäßig nicht gesellschaftsvertraglich geregelt ist.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 35/14m
    Entscheidungstext OGH 17.09.2014 6 Ob 35/14m
    Beisatz: Mit ausführlicher Darstellung der hM in Österreich und Deutschland. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129664

Im RIS seit

27.10.2014

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2014

Dokumentnummer

JJR_20140917_OGH0002_0060OB00035_14M0000_001