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Rechtssatz RS0129665

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0129665

Geschäftszahl

6Ob35/14m

Entscheidungsdatum

17.09.2014

Rechtssatz

Die schuldrechtliche Vereinbarung freiwilliger Zuzahlungen unter den Gesellschaftern ist außerhalb des Gesellschaftsvertrags zulässig und formfrei wirksam. Es handelt sich um keine Schenkungszusage, weil kein Schenkungszweck besteht, sondern durch diese im Hinblick auf die Gesellschafterstellung versprochene Leistung typischerweise der Geschäftsanteil wertvoller wird. Die Verpflichtung zur Zuschussleistung an die Gesellschaft beruht nicht auf der Mitgliedschaft; sie trifft den Gesellschafter als Einzelperson, nicht in seiner Eigenschaft als Gesellschafter. Die Zuschusspflicht kann nur mit den Mitteln des allgemeinen Schuldrechts, nicht hingegen mit den Figuren des Korporationsrechts durchgesetzt werden.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 35/14m
    Entscheidungstext OGH 17.09.2014 6 Ob 35/14m
    Beisatz: Mit ausführlicher Darstellung der hM in Österreich und Deutschland. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129665

Im RIS seit

27.10.2014

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2014

Dokumentnummer

JJR_20140917_OGH0002_0060OB00035_14M0000_002