Rechtssatz RS0129696
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129696
Entscheidungsdatum
26.09.2014
Rechtssatz
Die Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens zur Hereinbringung einer Forderung, für die ein gesetzliches, aber grundbücherlich nicht eingetragenes Pfandrecht besteht, ist keine Eintragung, die im Fall der Inanspruchnahme des § 40 Abs 2 WEG 2002 (iVm § 57 Abs 1 GBG) zu löschen wäre.Die Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens zur Hereinbringung einer Forderung, für die ein gesetzliches, aber grundbücherlich nicht eingetragenes Pfandrecht besteht, ist keine Eintragung, die im Fall der Inanspruchnahme des Paragraph 40, Absatz 2, WEG 2002 in Verbindung mit Paragraph 57, Absatz eins, GBG) zu löschen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129696
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2016
Dokumentnummer
JJR_20140926_OGH0002_0050OB00045_14Z0000_001