Rechtssatz RS0129753
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129753
Entscheidungsdatum
30.06.2014
Rechtssatz
Werden in einem bezirksgerichtlichen Verfahren bei Wertzuständigkeit in einer Klage mehrere Ansprüche geltend gemacht, die erst gemeinsam 5.000 EUR übersteigen, besteht absolute Anwaltspflicht, wenn diese Ansprüche nach den Grundsätzen des § 55 Abs 1 Z 1 JN zusammenzurechnen sind, also in einem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen.Werden in einem bezirksgerichtlichen Verfahren bei Wertzuständigkeit in einer Klage mehrere Ansprüche geltend gemacht, die erst gemeinsam 5.000 EUR übersteigen, besteht absolute Anwaltspflicht, wenn diese Ansprüche nach den Grundsätzen des Paragraph 55, Absatz eins, Ziffer eins, JN zusammenzurechnen sind, also in einem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129753
Zuletzt aktualisiert am
22.12.2014
Dokumentnummer
JJR_20140630_OGH0002_0050OB00169_13H0000_001