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Rechtssatz RS0129849

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0129849

Geschäftszahl

6Ob14/14y

Entscheidungsdatum

15.12.2014

Rechtssatz

Leistungen an Dritte, die wirtschaftlich dem Gesellschafter zugute kommen, sind vom Ausschüttungsverbot erfasst. Die Gesellschaft muss den ihr zustehenden Ersatzanspruch auch gegen den Gesellschafter entsprechend betreiben. Die Gesellschaft hat im Verhältnis zum Gesellschafter auf ihrem kapitalgesellschaftlichen Rückgabeanspruch infolge unzulässiger Ausschüttung zu bestehen. Es kann nicht Sinn und Zweck der Nichtigkeitssanktion gegenüber dem Dritten sein, dem Gesellschafter den unrechtmäßig erlangten Vorteil zu belassen. Macht die Gesellschaft diesen Anspruch nicht rechtzeitig und auf die gebührende Art und Weise geltend und bleibt sie eben deshalb auf ihrem Schaden "sitzen", so darf dies den bereicherungsrechtlichen Rückzahlungsanspruch des Dritten nicht schmälern.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 14/14y
    Entscheidungstext OGH 15.12.2014 6 Ob 14/14y
    Veröff: SZ 2014/125

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129849

Im RIS seit

23.02.2015

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2016

Dokumentnummer

JJR_20141215_OGH0002_0060OB00014_14Y0000_002