Rechtssatz RS0129851
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129851
Entscheidungsdatum
19.11.2014
Rechtssatz
Die Tatsache, dass ein gebrauchtes Fahrzeug schon bei Kaufvertragsabschluss wegen einer Diebstahlsmeldung in vielen Ländern Europas zur Fahndung ausgeschrieben ist, was unausweichlich eine Beschränkung seiner gewöhnlich vorausgesetzten Verwendungsmöglichkeiten bewirkt, stellt einen Mangel dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129851
Zuletzt aktualisiert am
24.02.2015
Dokumentnummer
JJR_20141119_OGH0002_0060OB00171_14M0000_001