Rechtssatz RS0129864
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129864
Entscheidungsdatum
23.10.2018
Rechtssatz
Der gerichtliche, in Rechtskraft erwachsene Auftrag gemäß § 98 ZPO und die durch das Nichtbefolgen des Auftrags ausgelöste Anordnung der Zustellung ohne Zustellnachweis sind hinsichtlich ihrer Rechtswirkungen gesondert zu beurteilen. Verstößt die Zustellung ohne Zustellnachweis gegen Unionsrecht, löst sie keine Zustellungswirkung aus. Die Rechtskraft eines zuvor wirksam erfolgten Auftrags zur Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten vermag an dieser Beurteilung nichts zu ändern.Der gerichtliche, in Rechtskraft erwachsene Auftrag gemäß Paragraph 98, ZPO und die durch das Nichtbefolgen des Auftrags ausgelöste Anordnung der Zustellung ohne Zustellnachweis sind hinsichtlich ihrer Rechtswirkungen gesondert zu beurteilen. Verstößt die Zustellung ohne Zustellnachweis gegen Unionsrecht, löst sie keine Zustellungswirkung aus. Die Rechtskraft eines zuvor wirksam erfolgten Auftrags zur Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten vermag an dieser Beurteilung nichts zu ändern.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 101/14p
Entscheidungstext OGH 27.11.2014 2 Ob 101/14p
Beisatz: Unter Hinweis auf Falmbigl (Zak 2013/491, 270). (T1); Veröff: SZ 2014/123
- 4 Ob 81/18t
Entscheidungstext OGH 23.10.2018 4 Ob 81/18t
Auch; Beisatz: Die zu 2 Ob 101/14p vorgenommene Beurteilung findet auch auf die Vorgängerbestimmung des § 98 ZPO, nämlich auf § 10 ZustG Anwendung, zumal kein Grund für eine unterschiedliche Beurteilung ersichtlich ist. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129864
Zuletzt aktualisiert am
28.11.2018
Dokumentnummer
JJR_20141127_OGH0002_0020OB00101_14P0000_001