Rechtssatz RS0129870
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129870
Geschäftszahl
10ObS144/14w
Entscheidungsdatum
25.11.2014
Rechtssatz
Die mit der Novellierung des § 255 Abs 2 ASVG idF BGBl I 111/2010 eingeführte Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Erlangung eines Berufsschutzes provoziert mit der unzweifelhaften Ausdrucksweise des Gesetzes in seinem wörtlichen (nächstliegenden) Verständnis keine offenbaren Wertungswidersprüche in der Rechtsordnung, ist mit dem bestehenden Wertungskonsens innerhalb der Rechtsgemeinschaft nicht unvereinbar und läuft auch der "Natur der Sache" nicht zuwider.Die mit der Novellierung des Paragraph 255, Absatz 2, ASVG in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, 111 aus 2010, eingeführte Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Erlangung eines Berufsschutzes provoziert mit der unzweifelhaften Ausdrucksweise des Gesetzes in seinem wörtlichen (nächstliegenden) Verständnis keine offenbaren Wertungswidersprüche in der Rechtsordnung, ist mit dem bestehenden Wertungskonsens innerhalb der Rechtsgemeinschaft nicht unvereinbar und läuft auch der "Natur der Sache" nicht zuwider.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129870
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2015
Dokumentnummer
JJR_20141125_OGH0002_010OBS00144_14W0000_001