Rechtssatz RS0129949
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129949
Entscheidungsdatum
20.01.2015
Rechtssatz
Vom Begriff des öffentlichen Angebots im Sinn von § 1 Abs 1 Z 1 KMG sind nur Mitteilungen erfasst, mit denen (auch) Anleger in Österreich angesprochen werden. Es kommt dabei nicht darauf an, von welcher Stelle die Angebote ausgehen, sondern darauf, ob damit Personen in Österreich angesprochen werden sollen.Vom Begriff des öffentlichen Angebots im Sinn von Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, KMG sind nur Mitteilungen erfasst, mit denen (auch) Anleger in Österreich angesprochen werden. Es kommt dabei nicht darauf an, von welcher Stelle die Angebote ausgehen, sondern darauf, ob damit Personen in Österreich angesprochen werden sollen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0129949
Zuletzt aktualisiert am
26.03.2015
Dokumentnummer
JJR_20150120_OGH0002_0040OB00164_14T0000_002