Rechtssatz RS0129959
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129959
Entscheidungsdatum
21.01.2015
Rechtssatz
Wenn einem vollstreckbarem Notariatsakt, in dem ein Kreditvertrag (§§ 983 iVm § 988 ABGB) vereinbart ist, nicht zu entnehmen ist, dass es schon zur Zuzählung des Kreditbetrags gekommen ist, und deshalb nicht beurteilt werden kann, ob der betriebene Rückzahlungsanspruch des Kreditgebers schon entstanden ist, wurden nicht alle Mindesterfordernisse für die Entstehung des betriebenen Anspruchs angeführt. Damit ist der dem betriebenen Anspruch zugrunde liegende Rechtsgrund (§ 3 lit b NO) nicht schlüssig dargestellt.Wenn einem vollstreckbarem Notariatsakt, in dem ein Kreditvertrag (Paragraphen 983, in Verbindung mit Paragraph 988, ABGB) vereinbart ist, nicht zu entnehmen ist, dass es schon zur Zuzählung des Kreditbetrags gekommen ist, und deshalb nicht beurteilt werden kann, ob der betriebene Rückzahlungsanspruch des Kreditgebers schon entstanden ist, wurden nicht alle Mindesterfordernisse für die Entstehung des betriebenen Anspruchs angeführt. Damit ist der dem betriebenen Anspruch zugrunde liegende Rechtsgrund (Paragraph 3, Litera b, NO) nicht schlüssig dargestellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0129959
Zuletzt aktualisiert am
07.03.2017
Dokumentnummer
JJR_20150121_OGH0002_0030OB00197_14P0000_001