Rechtssatz RS0129983
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129983
Entscheidungsdatum
27.01.2015
Rechtssatz
Die Zustellerleichterung (durch Anschlag) bei mehr als sechs Wohnungseigentümern bedeutet nicht, dass jedenfalls sechs der Wohnungseigentümer, an die die Zustellung erfolgen soll, im Antrag namentlich genannt sein müssen. Davon unberührt bleibt die Anordnung, dass der verfahrensleitende Antrag jedenfalls auch einem vom Gericht zu bestimmenden Wohnungseigentümer zu eigenen Handen zuzustellen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0129983
Zuletzt aktualisiert am
27.04.2015
Dokumentnummer
JJR_20150127_OGH0002_0050OB00003_15Z0000_001