Rechtssatz RS0130041
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130041
Entscheidungsdatum
06.11.2018
Rechtssatz
Auch die Mitmietrechte unterliegen der Sonderrechtsnachfolge iSd § 14 Abs 2 und 3 MRG. Das Mitmietrecht wächst nicht dem verbliebenen Mitmieter zu; dieser hat mangels dringenden Wohnbedürfnisses - er ist schon Wohnungs(mit)mieter - auch kein Eintrittsrecht.Auch die Mitmietrechte unterliegen der Sonderrechtsnachfolge iSd Paragraph 14, Absatz 2 und 3 MRG. Das Mitmietrecht wächst nicht dem verbliebenen Mitmieter zu; dieser hat mangels dringenden Wohnbedürfnisses - er ist schon Wohnungs(mit)mieter - auch kein Eintrittsrecht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130041
Zuletzt aktualisiert am
18.01.2019
Dokumentnummer
JJR_20150318_OGH0002_0030OB00241_14H0000_001