Rechtssatz RS0130050
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130050
Entscheidungsdatum
18.02.2015
Rechtssatz
Ein Kläger, der die Entscheidung der Rechtskommission bekämpfte und auch eine für ihn positive Entscheidung der unabhängigen Schiedskommission erwirkte, kann Schadenersatzansprüche, die er auf eine nach seinen Behauptungen unvertretbare Suspendierung seitens der Rechtskommission stützt, unmittelbar vor dem Zivilgericht geltend machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130050
Zuletzt aktualisiert am
08.03.2017
Dokumentnummer
JJR_20150218_OGH0002_0030OB00157_14F0000_001