Rechtssatz RS0130051
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130051
Geschäftszahl
3Ob10/15i (3Ob12/15h)
Entscheidungsdatum
18.02.2015
Rechtssatz
Ein Titel über Kapital samt Zinsen iHv 8 % "über dem jeweiligen Basiszinssatz" bezieht sich darauf, dass Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz geschuldet werden und nicht Zinsen in Höhe des um 8 % erhöhten Basiszinssatzes. Ist der Exekutionstitel so auszulegen, dass damit ein Zinssatz von bestimmten Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zugesprochen wurde, ergibt sich auch die Anwendbarkeit des § 8a EO, wonach die Exekution bezüglich der Zinsen auch dann zu bewilligen ist, wenn der Zinssatz in einer bestimmten Zahl von Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ausgedrückt wird.Ein Titel über Kapital samt Zinsen iHv 8 % "über dem jeweiligen Basiszinssatz" bezieht sich darauf, dass Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz geschuldet werden und nicht Zinsen in Höhe des um 8 % erhöhten Basiszinssatzes. Ist der Exekutionstitel so auszulegen, dass damit ein Zinssatz von bestimmten Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zugesprochen wurde, ergibt sich auch die Anwendbarkeit des Paragraph 8 a, EO, wonach die Exekution bezüglich der Zinsen auch dann zu bewilligen ist, wenn der Zinssatz in einer bestimmten Zahl von Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ausgedrückt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130051
Zuletzt aktualisiert am
19.06.2015
Dokumentnummer
JJR_20150218_OGH0002_0030OB00010_15I0000_001