Rechtssatz RS0130057
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130057
Entscheidungsdatum
26.02.2020
Rechtssatz
Da nunmehr eine Sanierung von inhaltlichen Mängeln des Exekutionstitels möglich ist, kann auch die mangelnde örtliche und inhaltliche Determinierung jener Maßnahmen, die die Beklagte aufgrund des Exekutionstitels zu ergreifen hat, durch Titelergänzungsklage nach § 10 EO saniert werden.Da nunmehr eine Sanierung von inhaltlichen Mängeln des Exekutionstitels möglich ist, kann auch die mangelnde örtliche und inhaltliche Determinierung jener Maßnahmen, die die Beklagte aufgrund des Exekutionstitels zu ergreifen hat, durch Titelergänzungsklage nach Paragraph 10, EO saniert werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130057
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2020
Dokumentnummer
JJR_20150318_OGH0002_0030OB00038_15G0000_001